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   AG Bonn, 08.07.2015 - 102 C 118/15   

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https://dejure.org/2015,20828
AG Bonn, 08.07.2015 - 102 C 118/15 (https://dejure.org/2015,20828)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.07.2015 - 102 C 118/15 (https://dejure.org/2015,20828)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 102 C 118/15 (https://dejure.org/2015,20828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mietwagenkosten, erforderlich, Schwacke-Mietpreisspiegel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mietwagenkosten, erforderlich, Schwacke-Mietpreisspiegel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Normaltarifs der Mietwagenkosten auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im maßgeblichen Postleitzahlgebiet

  • bav.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Bonn, 08.07.2015 - 102 C 118/15
    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im maßgeblichen Postleitzahlgebiet berechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2011, Az: VI ZR 300/09, zitiert nach juris, Rz. 17 f).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Bonn, 08.07.2015 - 102 C 118/15
    Er ist im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbehebung zu wählen (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.03.2010, Az.: VI ZR 6/09, zitiert nach juris, Rz. 8).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Bonn, 08.07.2015 - 102 C 118/15
    Der Hinweis der Beklagten auf die Fraunhofer-Tabelle als alternative Schätzgrundlage spricht nicht gegen die Anwendung der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage, da es sich hierbei nicht um eine konkrete Tatsache handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2011, Az.: VI ZR 353/09, zitiert nach juris, Rz. 8).
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